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Einfach erklärt: Drogenbeauftragter Streeck will das Cannabis-Gesetz stoppen

Symbolbild: Ein Mann hält ein Stoppschild vor eine Cannabis-Pflanze.
Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck, will das Cannabis-Gesetz stoppen.

Der wichtigste Drogen-Experte der Bundesregierung, Hendrik Streeck von der CDU, fordert: Das neue Cannabis-Gesetz soll wieder abgeschafft werden. Er sagt, Cannabis schade besonders jungen Menschen unter 25 Jahren. Aber neue Studien zeigen: Jugendliche kiffen nach der Legalisierung sogar etwas weniger.

Das Wichtigste in Kürze

  • Was Streeck will: Er möchte das Cannabis-Gesetz zurücknehmen und den Besitz von Cannabis wieder strafbar machen. Er kündigt an, dass die CDU das Gesetz „aufschnüren“ wird [1][4].
  • Seine Kritik: Cannabis sei gefährlich für junge Menschen, deren Gehirn noch reift. Die erlaubte Menge von 25 Gramm sei zu hoch. Außerdem werde Medizinalcannabis oft missbraucht – viele Rezepte würden online ausgestellt [1].
  • Widerspruch durch Studien: Die Drogenaffinitätsstudie 2025 zeigt: Der Anteil der 12‑bis‑17‑Jährigen, die im letzten Jahr Cannabis konsumiert haben, sank von 6,7 Prozent (2023) auf 6,1 Prozent [2][3]. Bei jungen Erwachsenen stieg der Konsum zwar etwas, aber das entspricht einem langjährigen Trend [2].

Warum will er das Gesetz stoppen?

  • Streeck folgt damit der Linie seiner Partei, der CDU. Diese war von Anfang an gegen die Legalisierung und will das Gesetz rückgängig machen.
  • Er will junge Leute vor psychischen Schäden schützen und findet, die erlaubte Menge von 25 Gramm sei zu viel.
  • Er kritisiert, dass es zu viele Online-Rezepte für medizinisches Cannabis gebe und spricht von „Dealern in weißen Kitteln“ [1].

Was sagen die Kritiker?

  • Sie verweisen auf die offizielle Studie: Jugendliche kiffen nach der Legalisierung eher weniger [2][3]. Verbote schrecken sie nicht ab.
  • Sie werfen Streeck vor, politische Stimmung zu machen und die positiven Effekte der Legalisierung (z. B. Entlastung der Polizei) zu ignorieren.
  • Viele Experten fordern stattdessen bessere Aufklärung und strenge Regeln für Telemedizin statt eines kompletten Verbots.
  • Eine erste Evaluation (EKOCAN) bewertet die Reform sachlich und beschreibt differenzierte Effekte, etwa bei Justiz und Verkehrssicherheit [5].
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Quellen

  1. Streeck-Ankündigungen & Kritik (FAZ-Zitate zusammengefasst): Stern (20.10.2025) – „Cannabis‑Legalisierung: Kippt Hendrik Streeck das Gesetz?“ Aussagen zu „aufschnüren“, Telemedizin und E‑Zigaretten. stern.de: Kippt Hendrik Streeck die Cannabis‑Legalisierung? (20.10.2025).
  2. Drogenaffinitätsstudie 2025 – Berichterstattung: RND (23.09.2025) – „Weniger jugendliche Kiffer nach Cannabis‑Legalisierung – leichtes Plus bei jungen Erwachsenen“. Enthält 6,1 % (12–17) und Trendhinweise. rnd.de: Weniger jugendliche Kiffer (23.09.2025).
  3. Zusammenfassung der BIÖG‑Ergebnisse: AOK G+G (23.09.2025) – „Jugendliche kiffen trotz Cannabis‑Legalisierung weniger“. aok.de: Jugendliche kiffen weniger (23.09.2025).
  4. Zusätzliche Streeck‑Berichterstattung: BILD (21.10.2025) – Meldung zu Streecks Ankündigungen und Kritik am CanG. bild.de: Streeck kündigt Rückabwicklung an (21.10.2025).
  5. Evaluation CanG (EKOCAN): EUDA – „University of Hamburg (2025): Evaluation of Germany’s Consumer Cannabis Act (EKOCAN), 1st interim report“. euda.europa.eu: EKOCAN – First interim report.

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