Legale Lücke, riskantes High: Wie HHC & Co. das CanG austricksen
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Das Cannabisgesetz (CanG) sollte den unkontrollierten Schwarzmarkt zurückdrängen. Doch es hat unbeabsichtigt eine neue Tür aufgestoßen: Während THC streng reguliert ist, erobern psychoaktive, semi-synthetische Cannabinoide wie Hexahydrocannabinol (HHC) oder THCP den Markt. Sie werden legal in Kiosken und Onlineshops verkauft – ohne Alterskontrollen, ohne Qualitätsstandards und mit völlig unklaren Gesundheitsrisiken.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Gesetzeslücke: Das CanG und das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) verbieten THC. Semi-synthetische Varianten wie HHC, THCP oder H4CBD fallen aktuell aber nicht darunter. (BMG)
- Unkontrollierter Verkauf: Die Produkte (Vapes, Edibles, besprühte Blüten) werden frei an Kiosken, Tankstellen und online verkauft, oft ohne wirksamen Jugendschutz.
- Unbekannte Gesundheitsrisiken: Es gibt kaum Forschung zu den Langzeitfolgen von HHC & Co. Verunreinigungen aus dem chemischen Herstellungsprozess stellen ein zusätzliches, ernstes Risiko dar. (Deutsches Ärzteblatt)
- Politik in der Zwickmühle: Experten fordern eine schnelle Aufnahme dieser Stoffgruppen in das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG), um den "Wildwuchs" zu stoppen. (Bundestags-Drucksache 20/11322)
Was genau sind HHC und THCP?
Im Gegensatz zu THC oder CBD, die direkt in der Cannabispflanze vorkommen, sind HHC und ähnliche Substanzen semi-synthetisch. Das bedeutet, sie werden in einem Labor hergestellt, meist durch die chemische Umwandlung von legal gewonnenem Cannabidiol (CBD) aus Nutzhanf. Durch diesen Prozess (Hydrierung) entsteht eine Substanz, die eine psychoaktive Wirkung ähnlich wie THC hat, aber eine leicht andere chemische Struktur aufweist. Genau diese Abweichung sorgt dafür, dass sie derzeit nicht vom Buchstaben des Gesetzes erfasst werden. Diese Lücke besteht so lange, **wie das Cannabisgesetz (CanG) diese Stoffgruppen nicht ausdrücklich erfasst**.
Der Wilde Westen im Späti-Regal
Die Folge dieser rechtlichen Grauzone ist ein unregulierter Markt, der dem eigentlichen Ziel des CanG – nämlich Kontrolle und Sicherheit – Hohn spricht. Bunte Vape-Pens, Gummibärchen und sogar CBD-Blüten, die mit HHC-Isolat besprüht werden, sind omnipräsent. Da diese Produkte nicht als Cannabis im Sinne des Gesetzes gelten, unterliegen sie weder den strengen Auflagen für Social Clubs noch den Qualitätskontrollen für Medizinalcannabis. Wer sie herstellt, welche Konzentration sie haben und ob sie gefährliche chemische Rückstände enthalten, wird nicht staatlich kontrolliert. Besonders alarmierend: Der Verkauf an Jugendliche wird kaum unterbunden.

Dieser unkontrollierte Parallelmarkt ist das direkte Ergebnis einer Regelungslücke zwischen Cannabisgesetz (CanG) und dem Neue‑psychoaktive‑Stoffe‑Gesetz (NpSG).
Gefahr durch Verunreinigung
Bei der chemischen Umwandlung von CBD zu HHC können Schwermetalle und Lösungsmittel als Rückstände im Endprodukt verbleiben. Ohne staatliche Labortests besteht für Konsumenten ein unkalkulierbares Risiko, potenziell gesundheitsschädliche Substanzen zu inhalieren oder zu schlucken. (Leafly.de)
Warum handelt die Politik nicht?
Das Problem ist in Berlin bekannt. Schon während der CanG-Beratungen warnten Experten vor genau diesem Szenario. Die Lösung wäre, die Stoffgruppen, zu denen HHC und THCP gehören, in das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) aufzunehmen. Dieses Gesetz wurde extra dafür geschaffen, um neue, künstlich hergestellte Drogen schnell vom Markt nehmen zu können, ohne jedes Mal das BtMG ändern zu müssen. Doch bisher ist dies nicht geschehen. Die Mühlen der Bürokratie mahlen langsam, während der Markt Fakten schafft und Konsumenten unwissentlich zu Versuchskaninchen macht.
Fazit: Eine tickende Zeitbombe für den Verbraucherschutz
Die HHC-Welle zeigt die größte Schwachstelle des aktuellen Cannabisgesetzes. Während der Umgang mit der Pflanze selbst detailliert geregelt wurde, hat man die chemische Trickkiste der Cannabinoid-Produktion übersehen. Wenn die Regierung ihre Ziele – Gesundheitsschutz, Jugendschutz und die Austrocknung des unkontrollierten Marktes – ernst meint, muss sie diese Lücke umgehend schließen. Bis dahin gilt für Konsumenten höchste Vorsicht: Nur weil etwas legal verkauft wird, ist es noch lange nicht sicher. Nur eine zügige Klarstellung im Neue‑psychoaktive‑Stoffe‑Gesetz (NpSG) und – wo nötig – eine ergänzende Präzisierung im Cannabisgesetz (CanG) schließen diese Lücke nachhaltig.
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