3,5 Nanogramm: Der neue THC-Grenzwert – Freifahrtschein oder Falle?
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Faktencheck: Seit dem 22. August 2024 herrscht eine neue Zeitrechnung für Cannabis-Konsumenten am Steuer. Der Gesetzgeber hat den starren und wissenschaftlich umstrittenen Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum (ng/ml) gekippt. Stattdessen gilt nun ein neuer Wert von 3,5 ng/ml THC. Doch das ist kein Freibrief zum Kiffen und Fahren. (BMDV) (BGBl I 2024 Nr. 266) (Bundesrat) Wer die neuen, strengen Regeln – insbesondere zum Mischkonsum mit Alkohol – missachtet, riskiert hohe Strafen.
Das Wichtigste in Kürze
- Neuer Grenzwert: Wer mit 3,5 ng/ml THC oder mehr im Blut erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit. (§ 24a StVG) (BMDV) Dies gilt als der Wert, ab dem eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung als wahrscheinlich gilt (≈ 0,2 ‰ Alkohol). (Bundestag) (LTO)
- Harte Strafen: Der Erstverstoß kostet in der Regel 500 € Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. (Bundestag) (ADAC)
- Absolutes Alkoholverbot: Wer mit nachweisbarem THC im Blut zusätzlich Alkohol konsumiert, muss mit deutlich höheren Strafen rechnen: meist 1.000 € Bußgeld beim ersten Mal. (Bundestag) (ADAC)
- Null Toleranz für Anfänger: Für Fahrer in der Probezeit und unter 21 Jahren gilt ein faktisches Cannabis‑Verbot am Steuer (wirksamer Schwellenwert 1,0 ng/ml). (ADAC (U21/Probezeit)) Ein Verstoß kostet hier in der Regel 250 Euro.
Warum gab es eine neue Regelung?
Der alte 1,0‑ng/ml‑Wert beruhte auf Rechtsprechung, nicht auf Gesetz. Er traf teils auch Menschen mit Tage zurückliegendem Konsum. (BMDV (kein gesetzlicher Grenzwert bis 2024)) Er wies lediglich einen Konsum nach, aber nicht zwingend eine akute Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit. Eine Expertengruppe empfahl daher 3,5 ng/ml als konservativen Wirkungsgrenzwert (≈ 0,2 ‰). (Bundestag) (Haufe) Das Gesetz wurde im Sommer 2024 beschlossen, am 21. 8. 2024 verkündet und gilt seit dem 22. 8. 2024. (BGBl Verkündung) (Bundesrat)
Mischkonsum: Die teure Falle
Die größte Neuerung ist das strikte Alkoholverbot für Personen, die unter Cannabis-Einfluss fahren. Bereits geringste Mengen Alkohol in Kombination mit THC im Blut führen zu empfindlicheren Strafen. Beim Erstverstoß steigt das Bußgeld auf mindestens 1.000 €. (Bundestag) (LTO) Der Gesetzgeber sieht hier eine besonders hohe Gefahr für die Verkehrssicherheit.
Die neuen Bußgelder im Überblick
- Fahren mit ≥ 3,5 ng/ml THC:
- Erster Verstoß: 500 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot (Bundestag)
- Zweiter Verstoß: 1.000 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot (Bußgeldkatalog)
- Dritter Verstoß: 1.500 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot (Bußgeldkatalog)
- Fahren mit THC und Alkohol: (§ 24a Abs. 2a StVG)
- Erster Verstoß: 1.000 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot (Bundestag)
- Folgeverstöße werden noch teurer.
- Fahranfänger / U21 mit THC (>1,0 ng/ml): 250 €, 1 Punkt (ADAC (U21/Probezeit))
Was ist mit dem THC-COOH-Wert?
Während für die Ordnungswidrigkeit der aktive THC-Wert entscheidend ist, spielt das Abbauprodukt THC-COOH weiterhin eine Rolle für die Fahrerlaubnisbehörde. Ein sehr hoher THC‑COOH‑Wert (ab ≈ 150 ng/ml) gilt in der Rechtsprechung häufig als Indiz für regelmäßigen Konsum und kann unabhängig von einer Fahrt zu MPU‑Anordnungen führen. (Rechtsprechung (150 ng/ml))
Fazit
Die neue 3,5-ng/ml-Grenze schafft mehr Rechtssicherheit und beendet die Bestrafung für lange zurückliegenden Konsum. Ein Freifahrtschein ist sie aber keineswegs. Die Botschaft ist klar: Wer konsumiert, sollte das Auto lange genug stehen lassen. Und wer es doch tut, sollte die Finger komplett vom Alkohol lassen. Die Null-Toleranz-Regel für Fahranfänger und junge Fahrer unterstreicht zusätzlich den Fokus des Gesetzgebers auf den Schutz besonders gefährdeter Gruppen.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: 10. September 2025, 19:33.